Was muss ich bei einer Erkrankung mit Corona beachten?

Zum 1. März 2023 hat das Land NRW die Corona-Schutzverordnung auslaufen lassen. Damit ergeben sich für den Besuch unserer Veranstaltungen und Angebote keine Vorgaben und Beschränkungen.

Dennoch ist das Virus weiterhin in Umlauf. Daher bitten wir Sie - wie bei allen Erkrankungen mit ansteckenden Erregern - um Rücksichtnahme:

Sollten Sie aktuell an Corona erkrankt sein/ein positives Testergebnis haben, empfehlen wir dringend, bei Ihrem Aufenthalt in Innenräumen eine medizinische Maske zu tragen.
Im Interesse und für das Sicherheitsgefühl unserer Teilnehmenden, Kursleitungen und Mitarbeitenden, bitten wir Sie jedoch darum, in diesem Fall auf einen Besuch unserer Veranstaltungen für die Dauer des positiven Befundes zu verzichten.

 
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, beim Besuch unserer Angebote die bekannten Hygieneempfehlungen zu beachten.

Vielen Dank.

Die Einrichtungen der KEFB sind nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes NRW (WbG) anerkannte Einrichtungren der Erwachsenen- und Familienbildung, zertifiziert durch den Gütesiegelverbund Weiterbildung e. V.

Die EDV-Ausstattung der Familienbildung wurde finanziert durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 zur Digitalisierung der Familienbildungsstätten in NRW. Mehr ...

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