Hinweisgebersystem der KEFB gGmbH

Auf der Webseite der KEFB finden Sie seit kurzer Zeit ein Hinweisgebersystem, in dem im beruflichen Kontext anonym Hinweise auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Verhaltensweisen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, gemeldet werden können.

Im Mai 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Es bietet allen hinweisgebenden Personen Schutz, die in ihrem beruflichen Umfeld Hinweise auf Rechtsverstöße melden.
Als Unternehmen mit mehr als 50 Personen ist die KEFB gGmbH verpflichtet, ein System für eine sogenannte interne Meldestelle anzubieten, über das Beschäftigte und Vertragspartner*innen anonym eine Meldung abgeben können. Dabei geht es um die Möglichkeit, anonym Hinweise im beruflichen Kontext auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Verhaltensweisen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, melden zu können.

Die KEFB hat die Bereitstellung eines solchen Systems an das Unternehmen Solidaris Unternehmensberatung GmbH ausgelagert, um eine größtmögliche Anonymität der Hinweisgeber*innen zu gewährleisten.
Das Hinweisgebersystem können Mitarbeitende der KEFB, sowie externe Kooperationspartner*innen und alle, die beruflich mit der KEFB verbunden sind, nutzen.

Als Hinweisgeber*in sind Sie gesetzlich vor Nachteilen geschützt und wir gewährleisten eine vertrauliche Behandlung der übermittelten Informationen. Optional ermöglicht das Hinweisgebersystem auch eine anonyme Meldungsabgabe inklusive eines anonymisierten Dialogs. Selbst bei Offenlegung Ihrer Identität und Hinterlegung von Kontaktdaten sichert Ihnen unsere Meldestelle, die von einem externen Dienstleister betreut wird, eine gesetzeskonforme und vertrauliche Behandlung Ihrer Daten zu.

Die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme durch unsere Meldestelle kann dazu beitragen, die Bearbeitung des Vorgangs zu beschleunigen und das Fehlverhalten schnellstmöglich zu beheben. Diese Kommunikation ändert nichts an der vertraulichen und gesetzlich geschützten Behandlung Ihrer Identität.

Und hier geht es zur Meldestelle:

https://kefb.solidaris-hinweisgebersystem.de

Die Einrichtungen der KEFB sind nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes NRW (WbG) anerkannte Einrichtungren der Erwachsenen- und Familienbildung, zertifiziert durch den Gütesiegelverbund Weiterbildung e. V.

Die EDV-Ausstattung der Familienbildung wurde finanziert durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 zur Digitalisierung der Familienbildungsstätten in NRW. Mehr ...

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