Da wir möchten, dass sich alle Teilnehmenden und Kursleitungen in unseren Veranstaltungen wohl und sicher fühlen, bitten wir darum die Abstands- und Hygieneempfehlungen sowie das regelmäßige Lüften beizubehalten und - wo immer möglich - in Innenräumen weiterhin eine medizinische Maske zu tragen.
Die KEFB schließt sich damit den Verhaltensempfehlungen der Landesregierung an, die sie in der Anlage 1 zur Coronaschutzverordnung formuliert hat.
Minister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind.“
Alle Informationen zu den Verhaltensemfehlungen haben wir im Detail für Sie auch -> hier in unseren FAQs zusammengefasst.
Die aktuelle Verodnung gilt bis zum 27. Mai 2022. Sollte es vorher oder im Anschluss neue Entwicklungen oder Regelungen geben, werden wir Sie hier an dieser Stelle darüber informieren.
Verwandte Links
- Corona-Schutzverordnung NRW (in der ab dem 29.04.2022 gültigen Fassung)
- "Hygiene- und Infektionsschutz-Empfehlungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie"(Anlage 1 zur CoronaSchVO)
- Info-Blatt für Teilnehmende
- Info-Blatt für Kursleitungen