Coronaschutzverordnung zum 01. März ausgelaufen Erstellt von KEFB im Bistum Essen | |   Übergeordnet

Die bisherigen Regelungen für den Bereich unserer Veranstaltungen entfallen, bei Akuterkrankungen bitten wir jedoch vom Besuch unserer Veranstaltungen abzusehen

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist zum 01. März ausgelaufen. Es ergeben sich für den Besuch unserer Veranstaltungen und Angebote keine Vorgaben und Beschränkungen mehr.

Dennoch ist das Virus noch in Umlauf. Wir bitten Sie daher - wie es generell bei einer Infektion mit einer übertragbaren Krankheit üblich sein sollte - um Rücksichtnahme:

Sollten Sie aktuell an Corona erkrankt sein/ein positives Testergebnis haben, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, bei Ihrem Aufenthalt in Innenräumen eine medizinische Maske zu tragen.
Im Interesse und für das Sicherheitsgefühl unserer Teilnehmenden, Kursleitungen und Mitarbeitenden, bitten wir Sie jedoch darum, in diesem Fall auf einen Besuch unserer Veranstaltungen für die Dauer des positiven Befundes zu verzichten.

 
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, beim Besuch unserer Angebote die bekannten Hygienehinweise zu beachten.

Vielen Dank.

 

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