Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Sich mit der Vorsorge zur Absicherung im Pflegefall oder gar dem eigenen Sterben zu befassen ist für viele Menschen mit Angst besetzt und problematisch. Aber wann und in welcher Form besteht Betreuungsbedarf? In welcher Situation ist eine mögliche medizinische Hilfe nicht mehr mit der eigenen Würde vereinbar? Besonders, wenn Sie selbst sich nicht mehr äußern können, ist es für alle Beteiligten - Angehörige, Pflegekräfte, Ärzteschaft - sehr schwierig, diese Frage zu beantworten. Ihre Vorsorgedokumente und eine Patientenverfügung müssen Sie im "Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte" aufsetzen, damit auch im Betreuungsfall und im Sterben nur ihr Wille maßgeblich bleibt.
Die typischen Regelungsinhalte einer Patientenverfügung und die weiteren Möglichkeiten der lebzeitigen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung werden durch eine Rechtsanwältin erläutert sowie formale und praktische Erwägungen besprochen und mit Ihnen diskutiert.
Status:
Kursnr.: M213RE2004
Beginn: Do., 18.09.2025, 18:00 - 21:00 Uhr
Dauer: 1 Treffen
Kursort: Katholisches Stadthaus, Bernestraße 5, 45127 Essen
Gebühr: 9,50 €
Bernestr. 5
45127 Essen
Die Einrichtungen der KEFB sind nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes NRW (WbG) anerkannte Einrichtungren der Erwachsenen- und Familienbildung, zertifiziert durch den Gütesiegelverbund Weiterbildung e. V.
Die EDV-Ausstattung der Familienbildung wurde finanziert durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 zur Digitalisierung der Familienbildungsstätten in NRW. Mehr ...